GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ANMELDUNGEN PER TELEFON ODER E-MAIL SIND MÖGLICH UND VERBINDLICH.
ALLGEMEINES
Falls Sie außerhalb der Bürozeiten anrufen, nimmt unser Anrufbeantworter gerne Ihr Anliegen entgegen. Wir melden uns bei Bedarf kurzfristig zurück.
Bürozeiten:
Montag: 10 - 12 Uhr
Dienstag: 10 - 12 und 14 - 16 Uhr
Donnerstag: 10 - 12 und 14 - 16 Uhr
Ballettsprechzeit: Montag: 12 -13 Uhr
Telefon/Telefax: 04931 91 96 61
E-Mail: info@kunstschule-norden.de
Homepage: www.kunstschule-norden.de
Raiffeisen-Volksbank Fresena Eg;Konto-Nr.: 30 6623 100 | BLZ: 28 361 592
Malkittel sind vorhanden, trotzdem ist unempfindliche Kleidung anzuraten. Wir haften nicht für entstandene Farbschäden. Die im Rahmen der Kunstschule Norden e.V. entstandenen Fotos von Personen und Kunstwerken werden für die Eigenwerbung genutzt.
Die Kunstschule übernimmt die Aufsichtspflicht während den Zeiten der Werkstätten.
GEBÜHREN BALLETT:
Monatsbeiträge für 60 Min. Unterricht 17 €, die jeweilige Gebühr wird vierteljährlich zum 25.2., 25.5., 25.8. und 25.11. eingezogen.
Monatsbeiträge:
1 x 60 Min. 17 €
2 x 60 Min. 32 €
3 x 60 Min. 40,50 €
4. x 60 Min. 40,50 €
Der ermäßigte Gebührensatz wird auch bei einer Teilnahme eines weiteren Familienmitgliedes am Ballettunterricht angewendet. Die Kündigung des Ballettunterrichts muss vier Wochen vor Quartalsende schriftlich erfolgen.
GEBÜHREN BILDENDE KUNST:
Monatsbeitrag Jahreswerkstatt: 22 € inkl. Materialgeld für 90 Minuten Unterrichtszeit. Die jeweilige Jahresgebühr ist in 12 Teilbeträgen monatlich bis zum 15. des laufenden Monats zu überweisen, bzw. wird ab dem 15. des laufenden Monats eingezogen.
Monatsbeiträge: 1 x 90 Min. 22 €, 2 x 90 Min. 41 €, 3 x 90 Min. 51 €, 4 x 90 Min. 51 €
Der ermäßigte Gebührensatz wird auch bei einer Teilnahme eines Familienmitgliedes an einer Jahreswerkstatt angewendet. Die Kündigungsfrist der Jahreswerkstätten für Bildende Kunst beträgt 4 Wochen zum Monatsende und muss schriftlich erfolgen! Die Gebühr für Kompaktwerkstätten und Ferien-Ateliers ist zu Beginn der Werkstatt zu leisten. Geschwisterermäßigungen auf Anfrage. Bitte wenden Sie sich an die Kunstschulleitung.
Sozialermäßigungen (Bildungsgutscheine nach dem SGB II/XII)) sind für Ballett und Kunstwerkstätten möglich.
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